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Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Kulturelle Bildungsangebote für ältere bis hochbetagte Menschen in Nordrhein-Westfalen können aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter gefördert werden.

Mit dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion (kubia) Projekte, die Menschen im hohen Lebensalter kulturelle Teilhabe ermöglichen.

Die Mittel des Fonds werden vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Bewerbungen können jedes Jahr bis zum 30. September eingereicht werden.

Kulturelle Teilhabe älterer und alter Menschen stärken

Künstlerisch-kreative Aktivitäten und kulturelle Bildung sind ein wichtiger Schlüssel zu Teilhabe, Lebensqualität und sinnerfüllter Zeit in den späteren Lebensjahren. Mit dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter sollen ältere, alte und hochbetagte Menschen mit und ohne Einschränkungen, die über wenig Zugang zu Kunst und Kultur verfügen, stärker am kulturellen Leben beteiligt werden. Geförderte Projekte sollen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung ermöglichen, partizipativ ausgerichtet sein und müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Bevorzugt gefördert werden Projekte, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate kultureller Bildung entwickeln.

Wer kann sich bewerben?

Für eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter können sich kommunale und freie Kulturakteur:innen und -schaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit und Altenpflege in Zusammenarbeit mit Künstler:innen, Kulturgeragog:innen oder Kultureinrichtungen bewerben.

Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme betrug für das Antragsjahr 2022 jeweils 2.000 Euro. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Antragstellenden einen Eigenanteil erbringen.

Teilnahme am Wettbewerb und Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren für den Fonds Kulturelle Bildung im Alter ist zweistufig. Nach der frist- und formgerechten Einreichung einer Projektskizze per E-Mail bei kubia trifft eine Jury eine Auswahl an Projekten, für die sie eine Förderempfehlung ausspricht. Antragsteller:innen mit Förderempfehlung müssen einen Förderantrag sowie einen Finanzierungs- und Kostenplan bei kubia einreichen.

Für Erstantragstellende ist eine Beratung durch kubia verpflichtend.

Fakten

Fakten

Fördernde Institution

kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion, Institut für Bildung und Kultur e. V.

Kunstsparte/Thema

Kulturelle Bildung im Alter; Inklusion; Teilhabe; Ländlicher Raum; Intergenerationeller Dialog

Region

Nordrhein-Westfalen

Max. Fördersumme

Mindestens 2.000 Euro

Eigenmittel benötigt

Die Antragstellenden sollen für das Projekt möglichst weitere öffentliche und/oder private Mittel erschließen.

Einsendefrist

30.09.2023

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

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