Logo: Makura

Allgemeine Projektförderung aus dem Fonds Soziokultur

Das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur steht unter dem Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“. Es ist offen für Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen und fördert Modelle und Experimente kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen.

Die allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur e. V. unterstützt mit Mitteln des Bundes Projekte, die Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens durch die Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen ermutigen.

Die nächste Antragsmöglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 2. Mai 2023. Geförderte Projekte dürfen nicht vor dem 1. Juli 2023 beginnen.

Aktive Beteiligung von Laien

Die Förderung von Soziokultur leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und unterstützt die Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Bürger:innen.

Projekte, die aus dem Fonds Soziokultur gefördert werden, arbeiten mit einem kulturellen Medium und zielen auf die aktive Beteiligung außerhalb der Kunst tätiger Menschen. Für die Auswahl der Förderprojekte sind die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen, die aktive Mitwirkung von Menschen sowie die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas im Rahmen des Projekts maßgeblich.

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte, die nicht länger als drei Jahre andauern.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für die allgemeine Projektförderung sind Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Unternehmergesellschaften (UG), private Stiftungen sowie kirchliche oder öffentliche Einrichtungen aus dem Bundesgebiet. Dabei haben freie Träger:innen der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller:innen.

Die mögliche Förderhöhe für ein Projekt reicht von mindestens 3.000 Euro bis höchstens 30.000 Euro. Es können maximal 80 Prozent des Gesamtbudgets des beantragten Projekts gefördert werden.

Infos zur Antragstellung und Auswahl der Förderprojekte

Der Antragsvordruck ist vier Wochen vor dem jeweiligen Stichtag im Onlineportal des Fonds Soziokultur geöffnet und schließt zum Ende des Stichtags. Aufgrund der hohen Serverauslastung empfiehlt der Fonds Soziokultur eine möglichst frühe Absendung des Antrags. Beispielanträge sind auf der Website des Fonds Soziokultur auch vor Öffnung des Onlineportals verfügbar.

Die jeweiligen Vorhaben einschließlich kostenrelevanter Vorbereitungsarbeiten dürfen erst nach den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen.

Fakten
Fördernde Institution

Fonds Soziokultur e. V.

Kunstsparte/Thema

Soziokultur

Region

Bundesweit

Max. Fördersumme

30.000 Euro

Eigenmittel benötigt

Ja

Einsendefrist

02.05.2023 / 02.11.2023