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Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Die Allgemeine Projektförderung unterstützt große, innovative Projekte im internationalen Kontext.

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturinstitutionen zweimal im Jahr bei der Kulturstiftung des Bundes Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen.

Kunst, Kultur und kulturelle Bildung im internationalen Kontext

Die Allgemeine Projektförderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Anträge können gestellt werden für bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden.

Wer kann sich bewerben?

Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer antragstellenden Institution ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.

Antragstellung und Vergabeentscheidung

Antragsfristen sind zweimal im Jahr, der Förderantrag wird über ein Onlineformular auf der Website der Kulturstiftung gestellt.

Rahmenbedingungen der Förderung sind:

  • Spartenunabhängige Vergabe
  • Antragssumme von mindestens 50.000 Euro
  • Durchführung im internationalen Kontext
  • Anteil von Eigen- oder Drittmitteln

Eine mit Expert:innen aller Sparten besetzte Jury gibt zweimal im Jahr dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Förderempfehlungen.

Fakten
Institution

Kulturstiftung des Bundes

Kunstsparte/Thema

Alle Sparten

Region

Überregional/international

Fördersumme

Mindestens 50.000 Euro/Fehlbedarfsfinanzierung

Einsendefrist

31. Januar

31. Juli