Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Die Allgemeine Projektförderung unterstützt große, innovative Projekte im internationalen Kontext.
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturinstitutionen zweimal im Jahr bei der Kulturstiftung des Bundes Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen.
Kunst, Kultur und kulturelle Bildung im internationalen Kontext
Die Allgemeine Projektförderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Anträge können gestellt werden für bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden.
Wer kann sich bewerben?
Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer antragstellenden Institution ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.
Antragstellung und Vergabeentscheidung
Antragsfristen sind zweimal im Jahr, der Förderantrag wird über ein Onlineformular auf der Website der Kulturstiftung gestellt.
Rahmenbedingungen der Förderung sind:
- Spartenunabhängige Vergabe
- Antragssumme von mindestens 50.000 Euro
- Durchführung im internationalen Kontext
- Anteil von Eigen- oder Drittmitteln
Eine mit Expert:innen aller Sparten besetzte Jury gibt zweimal im Jahr dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Förderempfehlungen.
Alle Sparten
Überregional/international
Mindestens 50.000 Euro/Fehlbedarfsfinanzierung
31. Januar
31. Juli