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KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung

Kulturelle Bildung digital: Bund und Länder zeichnen Projekte und Konzepte aus, die kulturelle Teilhabe und Kreativität mit digitalen Mitteln stärken und auf andere Einrichtungen übertragen werden können.

Mit der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Kulturstiftung der Länder initiierten Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ fördern Bund und Länder Projekte und Projektideen, die kulturelle Bildung digital umsetzen.

Der aktuelle Bewerbungszeitraum wird stets auf der Website von KULTURLICHTER bekannt gegeben.

Übertragbare Projekte digitaler kultureller Bildung

Mit digitalen Mitteln kulturelle Teilhabe stärken und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern: Mit dem „KULTURLICHTER“-Preis ausgezeichnete Projekte oder Konzepte setzen digitale Instrumente auf innovative Weise für die kulturelle Bildung und Kulturvermittlung ein. Sie sind räumlich übertragbar und nutzbar für andere Kultureinrichtungen.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Preise vergeben:

  • Der KULTURLICHTER – PREIS DES BUNDES zeichnet ein Projekt mit bundesweiter Strahlkraft aus.
  • Der KULTURLICHTER – PREIS DER LÄNDER würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann.
  • Der KULTURLICHTER – PREIS DES PUBLIKUMS prämiert ein Projekt mit besonderem Potenzial, das in Beratungsgesprächen seine Konzepte weiterentwickeln kann.

Wer kann sich bewerben?

Am Wettbewerb können gemeinnützige Kultureinrichtungen und -initiativen sowie Kulturgut bewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bundesweit teilnehmen. Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie Bildungseinrichtungen können als Kooperationspartner:innen mitwirken.

Der Preis des Bundes und der Preis der Länder sind mit jeweils 50.000 Euro dotiert. Der nicht dotierte Publikumspreis umfasst Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des jeweiligen Projekts. Nominierte erhalten einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro.

Teilnahme am Wettbewerb und Auswahlverfahren

Einrichtungen und Initiativen bewerben sich mit einem konkreten Projekt, das als Konzept vorliegt oder sich bereits in der Umsetzung befindet. Wiederholte Bewerbungen zum Vorjahr sind möglich, sofern ein neues oder sichtlich weiterentwickeltes Projekt eingereicht wird. Die Bewerbung wird über ein Onlineportal eingereicht, in welchem neben Texten auch Mediendateien zur Veranschaulichung der Konzepte hochgeladen werden können.

Die Auswahl der Preisträger:innen des Bundes- und Länderpreises trifft eine von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder berufene Jury. Über den Publikumspreis entscheidet ein öffentliches Onlinevoting.

Fakten
Institution

Kulturstiftung der Länder; Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Kunstsparte/Thema

kulturelle Bildung; Digitalität

Region

bundesweit

Prämierung

20.000 Euro; Beratung

Einsendefrist

tba